GlüNeuRStV

GlüNeuRStV – Brandenburg bereitet sich auf Einführung neuer Glücksspielgesetze vor! (Bild von Peggy Choucair auf Pixabay)

Nach der Hauptstadt zieht das Bundesland Brandenburg nach und überarbeitet die Glücksspielgesetze im Hinblick auf den neuen Glücksspielneuregulierungstaatsvertrag. Die Vorschriften werden dahingehend angepasst, dass eine Online-Öffnung für Betreiber von Online-Glücksspielen und Sportwetten möglich ist. Mit der Aktualisierung der Glücksspielvorschriften von 2007 schafft das Land Klarheit darüber, dass auch Online Casino Spiele künftig legal verfügbar sein dürfen. Demzufolge wird der bis dato graue Markt mit dem GlüNeuRStV einen regulatorischen Background erhalten, der bundeseinheitlich ab Juli 2021 in Kraft treten soll.

Mit dem GlüNeuRStV wird sich einiges ändern

Das östliche Bundesland schnürt ein neues Gesetzespaket für alle Bereiche des Glücksspiels. Betroffen sind somit nicht nur die aktuellen Online Live Casino Anbieter, sondern auch Internet-Lotterien, Sportwetten und örtliche Spielhallen. Umgesetzt werden sollen demnach auch die neuen Abstandsregeln für Wettbüros, Spielotheken und Spielhallen auf dem stationären Markt, deren Abstand voneinander mindestens 500 Meter betragen muss. Das Paket des GlüNeuRStV gilt ebenfalls mit sofortiger Wirkung für Einsatzlimits an Spielautomaten im Online-Bereich.

Das bedeutet, die Einsätze sind von Betreibern auf 1 € pro Spieldrehung zu limitieren, anderenfalls droht ein Ausschluss bei der Vergabe bundeseinheitlicher deutscher Lizenzen für Online-Glücksspiel im Rahmen des Glücksspielneuregulierungstaatsvertrags. Live Casino Spiele müssen zudem eigenständig laufen und werden über Spielbankenkonzessionen im Bundesland einzeln vergeben. Insofern sind Anbieter dazu angehalten ihre Live Dealer Angebote abzuschalten, obwohl es noch keine konkreten Regeln für die Regulierung des wachsenden Sektors der Live Casino Anbieter gibt. Der Bereich der In-Play-Wetten ist indes auf die Wettmärkte für Sieger und nächste Torschützen zu beschränken.

Ausgabenlimits sind ebenfalls vorgesehen

Ein pauschales monatliches Ausgabenlimit von 1.000 € gilt für alle Mitglieder von Glücksspielanbietern im Internet. Allerdings sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, um den Betrag auf bis zu 10.000 € in Einzelfällen sogar auf 30.000 € zu erhöhen. Das gilt nur unter der Voraussetzung, dass unter vorliegenden Richtlinien Einsatz- und Verlustlimits definiert werden. Hierin besteht das aktuell größte Problem. Selbst wenn alle Anbieter unter Verwendung ihrer technischen Möglichkeiten die erforderlichen Limitierungen einrichten, gibt es keine staatliche Aufsichtsbehörde, die im Rahmen einer Datenbank für aktive Mitglieder agiert.

Schließlich ist laut neuem Staatsvertrag vorgesehen, die Limits anbieterübergreifend zu regeln. Alles andere würde sonst keinen Sinn ergeben. Derzeit können allerdings ausschließlich innerhalb der Unternehmen, die mehrere Seiten betreiben, etwaige Begrenzungen greifen. Die meisten agieren ohnehin international und verfügen über eine Malta Lizenz, die vergleichbare Regelungen zur anbieterübergreifenden Limitierung, insbesondere bei Selbstsperren vorsieht.

Ein Blick auf das weitere Vorgehen

Die neuen Regeln treten eigentlich offiziell am 1. Juli 2020 in Kraft, nachdem der aktuell gültige dritte Staatsvertrag ausgelaufen ist. Anfang dieses Monats haben sich allerdings die 16 Ministerpräsidenten der Bundesrepublik darauf geeinigt, die Anbieter, die innerhalb der Grauzone agieren, weiter gewähren zulassen. Diese dürfen weiterhin Online-Spielautomaten, Poker und Sportwetten anbieten, sofern für die nahtlose Umsetzung der neuen Bedingungen im GlüNeuRStV gesorgt wird. Um alle Punkte softwaretechnisch in den Angeboten für deutsche Kunden umsetzen zu können, wurde eine Frist bis zum 15. Oktober eingeräumt. Damit der Glücksspielneuregulierungstaatsvertrag in Kraft treten kann, muss er jedoch noch von 13 der 16 deutschen Bundesländer ratifiziert werden.

Bisher hat nur die Hauptstadt zum Thema GlüNeuRStV abgestimmt

Bis heute hat nur Berlin einen öffentlichen Vorstoß in diese Richtung angekündigt. Innenminister Andreas Geisel gab Bürgermeister Michael Müller grünes Licht für die Unterzeichnung des Glücksspielneuregulierungstaatsvertrags, so dass der Vertrag nur noch vom Abgeordnetenhaus der deutschen Hauptstadt genehmigt werden muss.

Die Neuregelungen sind von der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen worden und unterliegen im Rahmen des laufenden Notifizierungsverfahrens einer Stillhaltefrist, die wurde zuletzt durch eine Stellungnahme des EU-Mitgliedstaats Malta um einen weiteren Monat verlängert. Derzeit ist immer noch nicht klar, ob die EU-Kommission im letzten Moment eingreift und den womöglich wettbewerbs- und europarechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrag nur in Kraft treten lässt, wenn dieser gegenüber den Grundrechten der EU standhält.

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