Gericht

In Euskirchen wurde erneut eine Casino Spielerklage vor Gericht abgewiesen. Schlechte Verlierer tätigen ihre Einsätze freiwillig und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung auf der Grundlage illegalen Glücksspiel! (Bild von

Der Hokuspokus hat endlich ein Ende. Deutsche Verlierer beim Online-Glücksspiel haben seit Ende 2019 vermehrt zu Rechtsmitteln gegriffen, um ihre erlittenen Verluste in Internet Casinos wieder einzufordern. Mittlerweile gibt es nun bereits drei verbindliche Urteile deutscher Gerichte, die den werbetreibenden Online-Rechtsvertretern, die gezielt auf deutsche Spieler ausgerichtet sind, den Zahn gezogen haben. Marketingsprüche zielten und zielen nach wie vor darauf ab, wer im Online Casino, beim Roulette, Blackjack oder am Spielautomaten Geld verliert, kann dieses einklagen. Schlussendlich handelt sich um nicht lizenzierte Angebote und somit fehlt die Basis eines rechtsgültigen Vertrags. Das Landgericht München sowie in Euskirchen und Duisburg haben dem Spuk nun ein Ende bereitet.

Gericht weist Klage zur Rückerstattung von Spielverlusten ab

Blicken wir auf beide Seiten, dann bewegen sich die Casino Anbieter mit einer gültigen EU-Lizenz auf Malta oder einem anderen Land in Deutschland in einem rechtlichen Graubereich – bis zum Inkrafttreten rechtsverbindlicher Glücksspielgesetze. Ohne Gesetzgebung für das Online-Glücksspiel ist dieses im Land illegal, gleichwohl es nach EU-Recht legal ist. Diese Zwickmühle hatte gut ein Jahrzehnt Bestand und ändert sich seit 15. Oktober des letzten Jahres. Ab 1. Juli 2021 ist damit ohnehin endgültig Schluss, da der neue Staatsvertrag das Glücksspielwesen in der Bundesrepublik umfassend reguliert. Die Anwälte bauten bisher ihre Klagen darauf auf, dass die Grundlage eines Vertrags nicht vorhanden ist, aufgrund des in Deutschland als illegal geltenden Glücksspiels im Internet.

Nun hat der Kunde seinerseits behauptet, erst im Zuge des sich anbahnenden Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2020 davon Kenntnis genommen zu haben, dass die Echtgeldspiele, an denen teilgenommen wurde, eigentlich illegal sind. Die erlittenen Spielverluste sind nun durch den Online Casino Anbieter zu erstatten. Das abschließende Urteil des Richters im Euskirchener Amtsgericht hat diesem Tatbestand widersprochen. Am 31. Mai begründete das Gericht unter „§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“, dass der Kläger strafrechtlich selbst in Erscheinung getreten ist. Im Rahmen der Anmeldung beim Glücksspielanbieter hat der Kläger die Geschäftsbedingungen (AGB) bestätigt und somit akzeptiert, in denen eindeutig darauf hingewiesen wird, dass es abhängig vom Standort des Kunden gesetzlich verboten sein kann, am Online-Glücksspiel teilzunehmen.

Der Kläger hat wissentlich Illegalität des Online-Glücksspiels in Deutschland in Kauf genommen. Es gehört zum Selbstverständnis, sich über die Rechtslage zu informieren und nicht im Nachhinein als schlechter Verlierer vor Gericht seine Spielverluste einzuklagen.

Informationspflicht für deutsche Spieler

Prinzipiell muss ein jeder, der Urlaub im Ausland macht und diverse Mitbringsel in die Heimat einführt, sich über die Zollrichtlinien informieren. Wer die Vorgaben missachtet und möglicherweise verbotene Gegenstände mitbringt oder zollfreie Mindestmengen überschreitet, muss mit den Konsequenzen und Strafzahlungen leben. Nicht anders sehen das die Gerichte beim Online-Glücksspiel. Zumal bei den letzten Fällen unter der deutschen Gerichtsbarkeit die Glücksspielbetreiber neben Informationen über Bonusangebote auch in den AGB auf die Rechtslage verwiesen haben, die ein jeder vor Ort prüfen sollte, um sich nicht des illegalen Glücksspiels strafbar zu machen. In der Regel wird die Teilnahme auch nicht strafrechtlich verfolgt, erzeugt der Spieler jedoch selbst Aufmerksamkeit, um Verluste per Gericht einzuklagen, dann sieht das anders aus.

Es laufen aktuell mehrere Klagen in diesem Bereich, jedoch sollte das dritte Urteil gegen den Kläger nun eine Präzedenzwirkung haben. Die „ich habe nicht gewusst, dass Online-Glücksspiel illegal ist“ Karte wird wohl keine Chance mehr auf Erfolg vor Gericht haben. Letzten Endes wurden Einzahlung und Einsatz auf freiwilliger Basis geleistet, weshalb der Klage die rechtliche Grundlage fehlt. Das Gericht hat beim letzten Präzedenzfall des Euskirchener Amtsgerichts auch darauf hingewiesen, dass die klagende Partei es ohne Weiteres in Kauf genommen hat, illegal mit Echtgeld im Casino online zu spielen, obwohl die Informationslage eindeutig war, somit kann das Gericht keinen mutwilligen strafrechtlichen Verstoß beim Anbieter ausmachen.

Seriöse Casinos mit rechtlich eindeutigen AGB können nicht belangt werden, verlorenes Geld zurückzuzahlen. Faire Gewinnchancen und Auskunft zur Informationslage sind hierbei ausreichend. Das kann sich allerdings ändern, wenn der deutsche Glücksspielstaatsvertrag Rechtsgültigkeit erlangt. Deutsche Spieler mit Adresse in der Bundesrepublik sollte dann nicht mehr die Möglichkeit bekommen, Online Casinos zu nutzen, die keine Lizenz im Land besitzen. Allerdings wird hierbei dennoch der Spieleinsatz freiwillig getätigt, was eine Rückforderung verlorener Spieleinsätze schwierig gestaltet.

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